Rechtliches

AGB Trainings

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für offene Trainings, Workshops und Seminare der LEANability GmbH.

LEANability GmbH
Rögergasse 36/16
1090 Wien, Austria
E-Mail: hello@LEANability.com
Register: Handelsgericht Wien, FN 386361 d
Stand: 18.06.2022

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle offenen Trainings, Workshops und Seminare (in Folge: „Training“ genannt). Abweichende Bestimmungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn diesen durch die LEANability GmbH (in Folge „LEANability“ genannt) nicht widersprochen wird.

2. Anmeldung/Vertragsabschluss bei Trainings

2.1 Zustandekommen des Vertrages

Ein für beide Seiten verbindlicher Vertrag über die Trainingsteilnahme kommt erst mit Bestätigung der Onlinebuchung/per E-Mail eingegangenen Anmeldung des Kursteilnehmers durch LEANability zustande. Der anmeldende Kunde ist an seine Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anmeldung gebunden. Erhält der anmeldende Kunde bis dahin keine Bestätigung durch LEANability per E-Mail, entfällt die Bindung des Kunden an seine Anmeldung.

2.2 Teilnehmerzahl

Die Bestätigung durch LEANability steht immer unter dem Vorbehalt, dass die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl von 9 Personen erreicht wird. Die Teilnehmerzahl ist zur Sicherung des Lernerfolges aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

3. Stornierungen durch den Kunden und Ersatzteilnehmer

3.1 Stornierungen

Stornierungen von Anmeldungen bis 4 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn sind kostenfrei. Bei Stornierungen, die spätestens 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn schriftlich bei LEANability eingehen, berechnet LEANability eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Trainingspreises. Bei Stornierungen des Kunden, die nach 2 Kalenderwochen vor Trainingsbeginn schriftlich bei LEANability eingehen, stellen wir 100 % des Trainingspreises in Rechnung. Auch bei vollständiger oder teilweiser Nichtteilnahme ist die volle Trainingsgebühr (100 %) zu entrichten. Bei Trainings mit externen Trainern und FLC-Kursen verdoppeln sich die beschriebenen Fristen auf 8 und 4 Wochen.

3.2 Ersatzteilnehmer

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, anstelle des vereinbarten Trainingsteilnehmers einen Ersatzteilnehmer zu benennen.

4. Änderungen/Verschiebungen/Absagen durch LEANability

4.1 Trainingsinhalte

LEANability ist berechtigt, die Trainingsinhalte im zumutbaren Umfang zu modifizieren.

4.2 Termin-/Ortsverschiebungen

Sollte ein Training durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. LEANability kann in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet oder für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, haftbar gemacht werden. Selbstverständlich wird LEANability – wo immer möglich – in solchen Fällen bestrebt sein, den Kunden durch geeignete Maßnahmen entgegen zukommen. LEANability behält sich weiters vor, ein Training bei zu geringer Teilnehmeranzahl abzusagen. In diesem Fall können Sie zwischen der Teilnahme an einem anderen Training oder der Rückerstattung der vollen Gebühr wählen; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

4.3 Planungssicherheit auf Grund der Corona-Pandemie

In Ermangelung einer Planungssicherheit auf Grund der Corona-Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden zur Kenntnis zu nehmen, dass die nachfolgenden Ausführungen in die allgemeinen Geschäftsbedingungen einbezogen werden.

Für Vertragsstörungen, welche in Verbindung mit dem Covid-Sars-Virus stehen (beispielsweise behördliche Quarantäneanordnungen, Grenzschließungen, Begrenzungen hinsichtlich der Personenanzahl von Zusammenkünften auf ein Minimum, Ausgangssperren) und diese die Erbringung von Leistungspflichten tangieren, wird LA von seiner Leistungspflicht befreit, soweit sich der Umstand der Einflusssphäre von LA entzieht. LA strebt an, sich unverzüglich ab Kenntniserlangung eines oben aufgeführten Umstandes mit dem Kunden in Verbindung zu setzen. Zudem ist LA stets bemüht, eine faire und auf gegenseitige Interessen gerichtete Lösung zu erarbeiten und einen möglichen Ausweichtermin zu finden.

Um Diskrepanzen hinsichtlich der Modalitäten von Zusammenkünften wegen unterschiedlichen internationalen, nationalen und kommunalen Regelungen entgegen zu wirken, sollen solche Bedingungen Regelungsinhalt zukommen, welche mit den gesetzlichen Bestimmungen des Austragungsortes kompatibel sind.

5. Preise/Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung erfolgt vor Trainingsbeginn. Es gilt der in den Trainingsunterlagen ausgewiesene Preis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der in der Rechnung ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug direkt nach Rechnungseingang und in jedem Fall vor Beginn des Trainings zu begleichen. Eventuelle gewährte Rabatte können nur dann gewährt werden, wenn der in der Rechnung ausgewiesene Betrag in der angegebenen Zahlungsfrist, spätestens jedoch bis zum Trainingsbeginn bei LEANability eingegangen ist. LEANability behält sich vor, Kunden, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, von Trainings auszuschließen.

6. Schutzrechte

Die im Rahmen des Trainings übergebenen Unterlagen sind ausschließlich für die persönliche Verwendung des Trainingsteilnehmers bestimmt und verbleiben bis zur vollständigen Zahlung der Trainingsgebühr Eigentum von LEANability. Die Verwendung für die Unterrichtung Dritter, die Weitergabe der Unterlagen an Dritte und die Vervielfältigung ist nicht zulässig. Im Besonderen gelten die Copyright-Bestimmungen der Hersteller und Copyright Eigentümer. Es werden möglicherweise Foto/Filmaufnahmen im Training gemacht, die auch die Aktionen der Teilnehmer zeigen. Die Teilnehmer sind damit einverstanden, dass diese Bilder/Filme gemacht werden und dass diese Bilder für kommerzielle Zwecke von LEANability genutzt werden. Die Bildrechte liegen bei LEANability. Die Teilnehmer erklären sich auch bereit, dass LEANability ihren jeweiligen Firmennamen als Referenz verwenden darf.

7. Datenschutz

LEANability speichert die von Ihnen bei einer Anmeldung angegebenen Informationen ausschließlich, um Ihre Trainingsteilnahme zu bearbeiten und vor, während und nach dem Training mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Mit ihrem Einverständnis geben wir für die Zertifizierung Ihre Emailadresse, sowie Vor- und Nachnamen und Daten über das besuchte Training die zertifizierende Stelle weiter. LEANability stellt persönliche Daten nicht weiteren Dritten zur Nutzung zur Verfügung.

8. Haftungsausschluss

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass LEANability keine Verantwortung für Unfälle, die sich auf dem Weg des Kunden zum und vom Trainingsort ereignen, übernimmt. Als Trainingsort gilt jeder Ort, an dem LEANability gemeinsam mit den Kunden Trainings Aktivitäten, welcher Art und wo auch immer, entfaltet. Handelt es sich dabei um Trainingsräume in einem Gebäude, so beginnt und endet der Weg des Kunden am allgemeinen Eingang zu den Trainingsräumen.

9. Sonstiges

9.1 Schriftform und Wirksamkeit

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder zukünftig werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

9.2 Gerichtsstand und Recht

Soweit der Kunde Kaufmann ist, ist Gerichtsstand der Sitz der LEANability GmbH in Wien, es gilt österreichisches Recht.